Sekt Verordnung
Sekt und seine Gesetze
Für die Herstellung und Bezeichnung von Sekt gibt es Vorschriften, die in allen Ländern der Europäischen Union Anwendung finden.
Maßgebend sind zwei Verordnungen, und zwar
- die Verordnung (EWG) 2332/92, Herstellerverordnung
Diese Verordnung regelt insbesondere die Herstellungsdauer, den Mindestalkoholgehalt sowie die sonstigen wesentlichen Voraussetzungen, die für die Qualität des Erzeugnisses maßgebend sind
- die Verordnung (EWG) 2333/92, Bezeichnungsverordnung
Diese Verordnung regelt die Bezeichnung und Aufmachung. So muß auf dem Etikett deutlich die Produktbezeichnung stehen und der Hersteller. Wenn darüber hinaus auch der in der Gemeinschaft ansässige Verkäufer mit dem Sitz der Firma angegeben wird, kann die Angabe der Hersteller chiffriert erfolgen.
Obligatorisch vorgeschrieben ist auch die Angabe der Geschmacksrichtung. Dazu kommen Nennvolumen und der Alkoholgehalt.